Krankenpflegedienste Köln: anerkannter Vertragspartner der Kassen
Die ambulante Pflege wird im Wesentlichen durch drei Kostenträger finanziert:
- Die Leistungen der Krankenpflege, wie z.B. Blutzuckermessen, Insulingabe, Verbandswechsel wird durch die Krankenkassen finanziert (SGB V). Hier hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch, sofern er die Leistung ärztlich verordnet bekommt.
- Die gesetzlichen Pflegekassen finanzieren die Leistungen der Grundpflege, wie Ganzwaschung (Duschen oder Baden), Teilwaschung (z.B. Fußbad), oder aber auch Vorbereiten einer Mahlzeit, Reinigen der Wohnung, etc.
- Ergänzend können Verrichtungen über den Satz des Pflegegrades hinaus erbracht werden, die dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt werden. Kann dieser die Leistung privat nicht über- nehmen, kommt der Sozialhilfeträger als weiterer Kostenträger in Betracht.
Als Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen können wir die erbrachten Leistungen im Rahmen der Pflegegrade direkt mit den Kassen abrechnen.
Im Januar 2017 wurden die Leistungen wie folgt erhöht:
Pflegegrade
Pflegegrad I | nur Entlastungsbetrag | Pflegegeld | |
Pflegegrad II | 689 € / Monat | Pflegegrad II | 316 € / Monat |
Pflegegrad III | 1.298 € / Monat | Pflegegrad III | 545 € / Monat |
Pflegegrad IV | 1.612 € / Monat | Pflegegrad IV | 728 € / Monat |
Pflegegrad V | 1.995 € / Monat | Pflegegrad V | 901 € / Monat |
Erhöhte Leistungen bei Besuch der Tagespflegeeinrichtung
Bei Besuch einer Tagespflegeeinrichtung erhalten Sie bis zu 100 % zusätzlich zu den Leistungen des Pflegegrades zusätzlich. Informieren Sie sich unverbindlich über die Möglichkeiten der Finanzierung.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Ihr Angehöriger hat seit 2015 außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Diese können zur Finanzierung der Tagespflegebesuche oder zur Unterstützung in der häuslichen Umgebung genutzt werden können.
Auch hier gab es eine Veränderung ab Januar 2017. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen betragen seit Januar 2017 für alle Pflegebedürftigen einheitlich 125,00 € pro Monat.
Verhinderungspflege
Sie versorgen und betreuen Ihren Angehörigen zu Hause und verbringen viel Zeit mit ihm. Da ist es ganz normal, dass Sie sich zwischendurch eine Auszeit wünschen und sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Nehmen Sie sich die Zeit. Denken Sie an sich. Ihrem Angehörigen geht es gut, wenn es Ihnen gut geht.
Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits sechs Monate pflegen, steht Ihnen von der Pflegekasse „Verhinderungspflege“ zu. Sie können Ihren Angehörigen in Ihrer Abwesenheit stundenweise betreuen lassen oder tageweise hauswirtschaftliche und pflegerische Hilfe während Ihres Urlaubs in Anspruch nehmen.
- Verhinderungspflege von bis zu 1612,- € jährlich ab Pflegegrad II
Fragen Sie nach, wir helfen Ihnen gerne und unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen.