Bei uns sind Sie gut versorgt
Die häusliche Pflege bietet für kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen die Möglichkeit, weiter in ihrer gewohnten Umgebung zu leben und ihr soziales Umfeld zu behalten. Es erwartet Sie ein professionelles Pflegeteam mit Erfahrung und Herz, das sich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen freut.
Wir helfen ihnen bei der Beantragung von Leistungen bei den gesetzlichen Kostenträgern
Die ambulante Pflege wird im Wesentlichen durch drei Kostenträger finanziert. Die Leistungen der Krankenpflege, wie z.B. Blutzuckermessen, Insulingabe, Verbandswechsel wird durch die Kranken- kassen finanziert (SGB V). Hier hat jeder gesetzlich Versicherte Anspruch, sofern er die Leistung ärztlich verordnet bekommt.
Der zweite Kostenträger sind die gesetzlichen Pflegekassen, die die Leistungen der Grundpflege, wie Ganzwaschung (Duschen oder Baden), Teilwaschung (z.B. Fußbad), oder aber auch Vorbereiten einer Mahlzeit, Reinigen der Wohnung etc. finanzieren.
Ergänzend können Verrichtungen über den Satz der Pflegestufen hinaus erbracht werden, die dem Pflegebedürftigen privat in Rechnung gestellt werden. Kann dieser die Leistung privat nicht über- nehmen, kommt der Sozialhilfeträger als weiterer Kostenträger in Betracht.